{"id":601,"date":"2018-05-06T06:44:00","date_gmt":"2018-05-06T05:44:00","guid":{"rendered":"https:\/\/parkon.ch\/fr\/?p=601"},"modified":"2022-07-02T06:46:38","modified_gmt":"2022-07-02T05:46:38","slug":"parkplatzkontrolle-aber-wie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/parkon.ch\/fr\/blog\/parkplatzkontrolle-aber-wie\/","title":{"rendered":"Parkplatzkontrolle \u2013 aber wie?"},"content":{"rendered":"\n<p>Jeder, der einen eigenen oder gemieteten Parkplatz hat, hat sicher auch schon einmal davor gestanden und sich die Haare gerauft. Wieder steht ein fremdes Auto auf dem Platz und blockiert den Zugang. Dies ist immer wieder ein Anstoss \u00fcber M\u00f6glichkeiten der Parkplatzkontrolle nachzudenken. Dieses Problem kann jeden treffen. Unternehmen, die Parkpl\u00e4tze f\u00fcr ihre eigenen Mitarbeiter bereitstellen, k\u00f6nnen genau so davon betroffen sein wie Superm\u00e4rkte mit ihren Kundenparkpl\u00e4tzen. Richtig \u00e4rgerlich wird es, wenn r\u00fccksichtslose Falschparker selbst Behindertenparkpl\u00e4tze belegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Auto \u2013 mehr als nur ein Mittel zur Fortbewegung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Auto hat in den etwa 130 Jahren seit seiner Erfindung enorme Auswirkungen auf unsere Mobilit\u00e4t und damit auch auf das soziale Zusammenleben gebracht. Familie und Freunde zu besuchen wurde m\u00f6glich, selbst wenn sie nicht im selben Dorf oder im Nachbardorf wohnen. Vor hundert Jahren hat man seine Ehefrau noch im Umkreis von 15 Kilometern gefunden. Die Reichweite der Partnersuche dramatisch vergr\u00f6ssert.<br>Auf dem Land zu wohnen, bedeutet nicht mehr, abgeschnitten zu sein von Bildungs- und Kulturangeboten in der Stadt. Und das Auto ist f\u00fcr viele die beste, vielleicht sogar die einzige M\u00f6glichkeit, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Mit der ganzen Familie in die Ferien zu fahren, ist oft preiswerter und bequemer als mit der Bahn. Gep\u00e4ck, Fahrr\u00e4der oder Skibretter reisen auf dem Dachtr\u00e4ger mit. Das Auto hat unsere Welt erweitert und uns ein grosses Mass an Bequemlichkeit beschert. Kurz gesagt, es ist aus unserem modernen Leben nicht mehr wegzudenken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fahren ist meist Vergn\u00fcgen, Parken eher Frustration<\/h2>\n\n\n\n<p>Kein Wunder also, dass sich die Zahl der Autos im Laufe der Jahre st\u00e4ndig erh\u00f6ht hat. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Freude am Fahren wird durch Staus zu den Stosszeiten morgens und abends und bei Beginn und Ende der Ferienzeit getr\u00fcbt. Das weit gr\u00f6ssere Problem ist aber meist die Frage, wohin mit dem Auto, wenn man an seinem Ziel angekommen ist. In den st\u00e4dtischen Ballungsgebieten ist der Parkraum knapp und dazu auch meistens so teuer, dass man geneigt ist, stets nach Alternativen Ausschau zu halten. Das Parkieren ist zudem an vielen Stellen verboten, um einen reibungslosen Verkehr zu erm\u00f6glichen oder um eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer auszuschliessen. F\u00fcr die Parkplatzsuche muss man daher oft viel Geduld aufbringen. Man ist erst dann wirklich an seinem Ziel angekommen, wenn man das Auto stehen lassen kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkieren verboten \u2013 im \u00f6ffentlichen Raum<\/h2>\n\n\n\n<p>Manch einer, der nicht die n\u00f6tige Geduld f\u00fcr die Parkplatzsuche aufbringen kann oder in dringlichen Gesch\u00e4ften unterwegs ist, parkiert sein Fahrzeug aus lauter Verzweiflung dennoch an verbotenen Stellen. Manch dreister Autofahrer parkiert sogar auf einem Behindertenparkplatz. Diese Pl\u00e4tze liegen \u00fcblicherweise \u00e4usserst<br>11.04.2018 sichtbar online marketing ag<br>g\u00fcnstig in der N\u00e4he der Eing\u00e4nge von Gesch\u00e4ften oder Beh\u00f6rden. Sie sind aber auch oft die einzigen freien Pl\u00e4tze, die zu finden sind. Hierf\u00fcr und generell f\u00fcr das unerlaubte Parken im \u00f6ffentlichen Raum muss den Parkplatzs\u00fcnder mit teilweise empfindlichen Bussen rechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkieren verboten \u2013 auf privaten Parkpl\u00e4tzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das unerlaubte Parkieren auf Privatparkpl\u00e4tzen hingegen erscheint auf den ersten Blick risikoloser. Die Polizei ist f\u00fcr private Parkpl\u00e4tze nicht zust\u00e4ndig und kann weder Bussen verh\u00e4ngen noch das&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/das-konnte-teuer-werden-falschparker-vom-privatparkplatz-abschleppen-lassen\">Abschleppen vom Privatparkplatz&nbsp;<\/a>veranlassen. Dies mag f\u00fcr den Falschparker eine bequeme L\u00f6sung sein. F\u00fcr den Parkplatzbesitzer hingegen ist es ganz klar ein dreister Eingriff in seine Eigentumsrechte.<br>Der Parkplatzeigner muss derartige \u00dcbergriffe auf sein Eigentum aber dennoch nicht hinnehmen. Zu seiner Verteidigung stehen ihm eine Reihe von Massnahmen zur Parkplatzkontrolle offen. Jede dieser Massnahmen hat ihre Vor- aber auch Nachteile.<br>Zu privaten Parkpl\u00e4tzen z\u00e4hlen nicht nur die Pl\u00e4tze vor Privatwohnungen und &#8211; h\u00e4usern, die f\u00fcr Bewohner und G\u00e4ste reserviert sind. Auch Firmenparkpl\u00e4tze mit reservierten Pl\u00e4tzen f\u00fcr Mitarbeiter und Kunden geh\u00f6ren dazu. Im Einzelhandel ist es bedeutend wichtig gen\u00fcgend Kundenparkpl\u00e4tze zu haben. Kunden, die gr\u00f6ssere Eink\u00e4ufe t\u00e4tigen, kann man nicht weite Wege zum Beladen ihres Autos zumuten. Fremdparker bzw. Falschparker, die diese Kundenparkpl\u00e4tze widerrechtlich belegen, handeln r\u00fccksichtslos und eindeutig gesch\u00e4ftssch\u00e4digend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkverbotsschild<\/h2>\n\n\n\n<p>Man kann versuchen, das&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/falschparken-und-was-man-dagegen-tun-kann\">Falschparken<\/a>&nbsp;mit einem Parkverbotsschild einzud\u00e4mmen. Das Schild sollte in klaren Worten das Abschleppen unberechtigt parkierender Autos androhen. Ein Piktogramm, das ein Auto am Abschlepphaken zeigt, sollte auch dem Letzten eindeutig klar machen, was ihm beim nicht berechtigten Parkieren bevorstehen kann. Damit dieses Parkverbotsschild nicht nur als leere Drohung angesehen wird und es seine volle Wirkung entfalten kann, sollte es mit der R\u00fcckendeckung durch ein&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/richterliches-parkverbot-hilft-gegen-falschparker\">richterliches Parkverbot<\/a>&nbsp;versehen werden. Wichtige Erl\u00e4uterungen hierzu, und wie man dieses beantragt, finden sich weiter unten in diesem Text.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abschleppen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Parkplatzbesitzer hat nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) grunds\u00e4tzlich das Recht, Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die widerrechtlich auf seinem Grundst\u00fcck stehen. Denn diese greifen in seine Eigentumsrechte ein und das wird als verbotene Eigenmacht angesehen. Niemand muss diese verbotene Eigenmacht hinnehmen. Man kann sich auch mit Gewalt dagegen zur Wehr setzen und den Eindringling vertreiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ist die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gegeben?<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese Gewalt muss jedoch im verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Rahmen bleiben. Ausserdem m\u00fcssen die jeweiligen Umst\u00e4nde mit ber\u00fccksichtigt werden. Man spricht hier auch von Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit kann man als gegeben ansehen, wenn der Parkplatzbesitzer seinen Parkplatz selber dringend ben\u00f6tigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er nach der Arbeit nach Hause kommt und weit und breit kein alternativer Parkplatz zur Verf\u00fcgung steht. Auch wenn man mit<br>dem Falschparken eine Einfahrt blockiert, kann man die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit annehmen. Dies trifft besonders dann zu, wenn der Besitzer sein Haus zu einem dringenden Termin verlassen muss, oder ein Arzt zu einem Patienten gerufen wurde.<br>Kann der Fahrzeughalter des st\u00f6renden Fahrzeugs jedoch ohne grossen Aufwand ausfindig machten, muss er als erstes Kontakt zu dem Fahrzeughalter aufnehmen und den Falschparker zur Freigabe des Parkplatzes auffordern. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Fahrzeughalter deutlich sichtbar seinen Aufenthaltsort oder eine Telefonnummer auf einem Zettel im Fahrzeug deponiert hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Risiko beim Abschleppen<\/h2>\n\n\n\n<p>Gelingt es jedoch nicht, z\u00fcgig Kontakt aufzunehmen, kann der Eigent\u00fcmer<br>das&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/das-konnte-teuer-werden-falschparker-vom-privatparkplatz-abschleppen-lassen\">Abschleppen vom Privatparkplatz&nbsp;<\/a>veranlassen. Dieses ist jedoch nicht ganz unproblematisch. Zun\u00e4chst einmal, wer die Musik bestellt, also hier den Abschleppdienst, bezahlt sie auch. Er kann diese Kosten zwar von dem Falschparker zur\u00fcckfordern, zahlt dieser aber nicht, beginnt der \u00c4rger. Wenn gutes Zureden nicht hilft, kann der Eigent\u00fcmer eine Zivilklage gegen den Falschparker anstrengen. Dies ist allerdings recht aufwendig und es besteht durchaus das Risiko, dass der Richter die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Abschleppens nicht als gegeben anerkennt. Dies h\u00e4ngt jedoch von den Umst\u00e4nden ab, die in der Beweisaufnahme gekl\u00e4rt werden. Es empfiehlt sich also, f\u00fcr ausreichendes und aussagekr\u00e4ftiges Beweismaterial zu sorgen und den Fall sauber zu dokumentieren. Zeugenaussagen sind ebenfalls von unsch\u00e4tzbarem Wert und sollten nach M\u00f6glichkeit protokolliert werden. Name und Kontaktdaten der Zeugen sollten auf jeden Fall fest gehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Den Schaden m\u00f6glichst gering halten<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Gesch\u00e4digte, also hier der Parkplatzeigner, ist bei seinem Vorgehen in jedem Fall verpflichtet, den Schaden m\u00f6glichst gering zu halten. Hierzu geh\u00f6rt auch die Wahl des Abschleppunternehmers. Er sollte auf jeden Fall vermeiden, ein Es gibt in der Branche einige schwarze Schafe, die masslos \u00fcberteuerte Geb\u00fchren verlangen. Derartige windige Abschleppunternehmen sollte der Besitzer daher unter allen Umst\u00e4nden vermeiden. Er riskiert sonst, zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorsicht vor schwarzen Schafen<\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt auch einige Abschleppunternehmer, die sich von dem Auftraggeber die Forderung abtreten lassen. Das ist zul\u00e4ssig und befreit den Parkplatzeigner von der l\u00e4stigen Verfolgung seines Anspruchs, einschliesslich der Mahnungen und der Beachtung von geltenden Fristen. Manche dieser Abschleppdienste haben das systematische Abschleppen von Falschparkern als ihr eigenes Gesch\u00e4ftsmodell entdeckt. Sie kooperieren mit Parkplatzeigent\u00fcmern und machen regelm\u00e4ssige Kontrollfahrten auf der gezielten Suche nach Opfern, sprich Parks\u00fcndern.<br>Ganz schwarze Schafe unter ihnen geben das abgeschleppte Fahrzeug erst heraus, nachdem die Abschleppkosten vollst\u00e4ndig bezahlt sind. Dies ist jedoch rechtlich nicht zul\u00e4ssig, da es ein sogenanntes Retentionsrecht an dem abgeschleppten Fahrzeug nicht gibt. Weigert sich das Abschleppunternehmen, das Fahrzeug frei zu geben, kann der Fahrzeughalter sogar wegen Erpressung oder N\u00f6tigung klagen. Da die Rechtslage hier eindeutig ist, haben die Kl\u00e4ger beste Aussicht auf Erfolg.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zuparken und andere nicht akzeptable Massnahmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Dringend abzuraten ist, sich zu Massnahmen hinreissen zu lassen, die zu Besch\u00e4digungen f\u00fchren oder als N\u00e4tigung ausgelegt werden k\u00f6nnen. Den Falschparker zuparken und somit am Wegfahren zu hindern ist so ein Fall, der eine Anzeige wegen N\u00f6tigung zur Folge haben kann. Luft aus den Reifen lassen, den<\/p>\n\n\n\n<p>Lack verkratzen und \u00e4hnliches sind ebenfalls Dinge, die man tunlichst unterlassen sollte. Sie sind nicht nur kindische Reaktionen, sondern k\u00f6nnen Strafanzeigen und Forderungen nach Schadensersatz zur Folge haben. Man sollte daher das eigentliche Ziel, n\u00e4mlich den eigenen Parkplatz freizuhalten, klar im Auge behalten. Trotz allen \u00c4gers und des Frustes \u00fcber den dreisten Falschparker sollte man auf jeden Fall einen k\u00fchlen Kopf bewahren, um sich selbst nicht in eine unvorteilhafte Situation zu bringen. So funktioniert keine effektive Parkplatzkontrolle.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkplatzkontrolle durch Parkplatzsperren<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei gr\u00f6sseren Parkplatzanlagen, aber teilweise auch im \u00f6ffentlichen Raum werden mitunter ganze Areale abgesperrt. Sie sind nur an durch Schranken gesicherte Stellen zug\u00e4nglich. An diesen Schranken wird die Ankunftszeit registriert und zur Kontrolle werden Parktickets ausgegeben. Vor dem Verlassen des Gel\u00e4ndes m\u00fcssen diese Parktickets an Automaten bezahlt werden. Bei den Schranken eingesteckt, geben sie den Weg zum Verlassen des Gel\u00e4ndes frei. Als kundenfreundliche Massnahme dient die Validierung der Parktickets, wenn ein Einkauf erfolgt ist oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Je nach ausgegebenem Betrag kann die kostenfreie Parkzeit gestaffelt werden. Somit besteht ausserdem der Anreiz, l\u00e4nger zu verweilen und weitere Eink\u00e4ufe zu t\u00e4tigen oder noch ein Restaurant zu besuchen. Diese Art der Parkplatzkontrolle bietet sich insbesondere bei Einkaufszentren an.<br>Schranken sind jedoch f\u00fcr die meisten Privatparkpl\u00e4tze nicht praktikabel. Angesichts der Kosten f\u00fcr die Installation und die Wartung der Anlage rentiert sich der Aufwand nur f\u00fcr eine gr\u00f6ssere Zahl von Stellfl\u00e4chen. F\u00fcr die Parkplatzkontrolle gibt es aber noch andere Alternativen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkplatzsperren f\u00fcr kleinere Anlagen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Parkpl\u00e4tze mit einer geringeren Zahl an Stellfl\u00e4chen oder auch f\u00fcr Einzelpl\u00e4tze gibt es weniger aufwendige L\u00f6sungen. Der einschl\u00e4gige Fachhandel, wie beispielsweise Baum\u00e4rkte und auch der Versandhandel h\u00e4lt eine Vielzahl von Parkplatzsperren bereit. Sie kommen in vielen Ausf\u00fchrungen und zu sehr unterschiedlichen Preisen. Die komfortableren und anspruchsvolleren Versionen erfordern meist eine fachm\u00e4nnische Installation, um Sicherheit und Funktionsf\u00e4higkeit zu gew\u00e4hrleisten. Diese Kosten sind ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen. Andere, meist einfachere Versionen stellen f\u00fcr handwerklich halbwegs Begabte kein grosses Problem dar und k\u00f6nnen selbst installiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Absperrung durch Kette<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Kette zwischen zwei einbetonierten Pfosten, gesichert mit einem Vorh\u00e4ngeschloss, ist bereits eine sehr effiziente Massnahme. F\u00fcr den, der es komfortabler haben m\u00f6chte, gibt es auch elektrisch absenkbare Ketten. Diese werden mit einer Fernbedienung gesteuert und machen das Aussteigen \u00fcberfl\u00fcssig. Bei allen elektrisch betriebenen Anlagen sollte man zudem auf Wetterfestigkeit achten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Absperrung durch Pfosten, B\u00fcgel und Poller<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine andere relativ einfache L\u00f6sung ist ein Pfosten, der sich herausziehen oder umlegen l\u00e4sst. Diese Pfosten werden \u00fcblicherweise mit einem Dreikantschl\u00fcssel gesichert. Einen Dreikantschl\u00fcssel hat nicht jeder bei sich oder im Auto liegen. Und wenn ein Falschparker sich tats\u00e4chlich mit so einem Schl\u00fcssel Zugang zu einem Parkplatz verschafft, zeugt dies von einem besonderen Willen, sich \u00fcber die Rechte anderer hinwegzusetzen. Dies w\u00fcrde bei einer eventuellen Klage sicher zu Ungunsten des Falschparkers angesehen.Statt Ketten lassen sich die einzelnen Parkpl\u00e4tze auch durch Metallb\u00fcgel sichern, die man entweder herauszieht oder umlegt. Die Sicherung erfolgt durch Dreikantschl\u00fcssel oder andere Verschlusssysteme. Auch bei den Metallb\u00fcgeln gibt es mechanische oder elektrisch betriebene Ausf\u00fchrungen.<br>Am oberen Ende der Preisskala gibt es noch elektrisch absenkbare und per Fernbedienung steuerbare Poller, die den Zugang zum Parkplatz effektiv blockieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ist eine Genehmigung erforderlich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Da diese Installationen mitunter auch bauliche Ver\u00e4nderungen darstellen, sollte unbedingt im Vorfeld abgekl\u00e4rt werden, ob daf\u00fcr eine Genehmigung erforderlich ist. Bei Parkpl\u00e4tzen an Mietwohnungen muss auf jeden Fall der Eigent\u00fcmer gefragt werden. So kann man sp\u00e4teren \u00c4rger von vornherein ausschliessen. Auch bei Parkpl\u00e4tzen in einer Anlage von Eigentumswohnungen sollte man abkl\u00e4ren, ob eventuell eine Beschlussfassung der Eigent\u00fcmerversammlung erforderlich ist. Selbst wenn diese nicht vonn\u00f6ten sein sollte, empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Plan mit den Nachbarn besprechen. So kann man unn\u00f6tigen Nachbarschaftsstreit vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesetzlicher Schutz durch richterliches Parkverbot<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben diesen mechanischen Schutzmassnahmen, sollte man jedoch auch f\u00fcr eine rechtlich einwandfreie Absicherung sorgen. Dies hilft bei der effizienten Parkplatzkontrolle.<br>Der Grundeigent\u00fcmer hat grunds\u00e4tzlich das Recht, unerlaubte Eingriffe in sein Eigentum abzuwehren. Nicht gestattetes Parken von fremden Fahrzeugen stellt eindeutig so einen Eingriff dar. Da die Polizei jedoch nicht f\u00fcr den privaten Raum zust\u00e4ndig ist, wird sie nichts unternehmen. Sie wird weder Bussen verh\u00e4ngen noch ein Abschleppen anordnen. Die Polizei wird in diesen F\u00e4llen noch nicht einmal ausr\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beantragung eines richterlichen Parkverbots<\/h2>\n\n\n\n<p>Deswegen ist der Grundeigner gut beraten, ein<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/richterliches-parkverbot-hilft-gegen-falschparker\">richterliches Parkverbot<\/a>zu beantragen. Gem\u00e4ss der Zivilprozessordnung,&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/272\/a258.html\">Art. 258 ff. ZPO<\/a>. Es ist auch als audienzrichterliches Parkverbot bekannt. Der Eigent\u00fcmer kann dieses bei dem Bezirksgericht am Ort des Grundst\u00fccks tun. Vorzulegen ist ein Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, sowie ein Katasterplan. Beide Dokumente d\u00fcrfen nicht \u00e4lter als ein Jahr sein. Die bestehende oder drohende St\u00f6rung durch widerrechtliches Parkieren muss ebenfalls glaubhaft dargelegt werden.<br>Voraussetzung f\u00fcr die Wirksamkeit des&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/parkplatzkontrolle-aber-wie\">Parkierverbots<\/a>&nbsp;ist das Anbringen einer deutlich sichtbaren Verbotstafel (Art. 259 ZPO). Das Vorhandensein wird vom Gericht gepr\u00fcft.<br>Nach einem positiven Gerichtsentscheid erfolgt die Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt. Erst danach ist das Verbot rechtswirksam und kann vom Eigent\u00fcmer durchgesetzt werden. Aber auch hierbei ist in jedem Fall die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Durchsetzung des Parkverbots<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Parkplatzkontrolle durch das richterliche Parkverbot wird nur auf Antrag verfolgt. Dies geschieht in der Regel durch einen Strafantrag bei der Polizei. Dies kann neuerdings auch \u00fcber das Internet erfolgen. Als Anlage reicht man eine eindeutige und aussagef\u00e4hige Dokumentation des Vorfalls ein, einschliesslich der Legitimation des Berechtigten. Das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug sollte fotografiert werden,und zwar so, dass der Standort eindeutig erkennbar ist. Idealerweise sollte auch die Verbotstafel auf dem Foto zu sehen sein. Auch sollte nach M\u00f6glichkeit Datum und Uhrzeit im Foto eingeblendet werden. Auf den Falschparker kommen dann eine Busse von ca. 100 Franken sowie Verfahrenskosten von etwa 200 Franken zu. Diese Betr\u00e4ge fliessen vollst\u00e4ndig in die Staatskasse und der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer erh\u00e4lt keinerlei Entsch\u00e4digung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkplatzkontrolle durch Personal<\/h2>\n\n\n\n<p>Strassen und \u00f6ffentliche Parkpl\u00e4tze werden in den meisten Gemeinden regelm\u00e4ssig von kommunalen Mitarbeitern kontrolliert, die quer durch die Gemeinde ihre Kontrollg\u00e4nge machen. Diese Art der Parkplatzkontrolle setzt sich immer h\u00e4ufiger durch. Parken an verbotenen Stellen, aber auch andere Verst\u00f6sse, wie ein \u00dcberschreiten der Parkzeit, oder Nichtbezahlung der vorgeschriebenen Parkgeb\u00fchr werden durch Bussen geahndet. Dieses sorgt f\u00fcr klare Verh\u00e4ltnisse und reduziert das Falschparkerproblem durch einen Lerneffekt.<br>Die Parkplatzkontrolle durch \u00dcberwachung privater Parkpl\u00e4tze durch den Eigent\u00fcmer selbst ist jedoch rund um die Uhr kaum praktikabel. Wenn er anderen Orts berufst\u00e4tig ist oder sich f\u00fcr anderweitige Termine ausser Haus begeben muss, kann keine \u00dcberwachung erfolgen und bei seiner R\u00fcckkehr droht ihm die b\u00f6se \u00dcberraschung eines von einem Fremdparker belegten Parkplatzes. Warum also nicht dar\u00fcber nachdenken, die&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/parkplatzbewirtschaftung-als-antwort-auf-probleme-mit-falschparkern\">Parkplatzbewirtschaftung<\/a>&nbsp;an einen Dienstleister zu \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Private Parkdienste wie parkon.ch<\/h2>\n\n\n\n<p>In einigen St\u00e4dten gibt es aber gl\u00fccklicherweise private Dienste, die je nach Vereinbarung regelm\u00e4ssige oder unregelm\u00e4ssige Kontrollfahrten durchf\u00fchren. Diese Dienstleistung wird Parkplatzeigent\u00fcmern mit 10 oder mehr Stellpl\u00e4tzen angeboten. Ein bekannter Anbieter dieser Art von Dienstleistungen in der Schweiz ist&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/\">parkon.ch<\/a>. Der Eigent\u00fcmer kann dieses Unternehmen bevollm\u00e4chtigen, f\u00fcr Ordnung auf seinen Parkpl\u00e4tzen zu sorgen und im schlimmsten Fall den Falschparker zu verzeigen. Die Mitarbeiter dieser Firma sind geschult im korrekten und h\u00f6flichen Umgang mit den Falschparkern. Sie verstehen auch, dass unter denen, die auf den ersten Blick Falschparker sind, sich einige legitime Parker befinden k\u00f6nnen. Diese sollten im Interesse der Eigent\u00fcmer nicht durch r\u00fcdes oder herrisches Auftreten ver\u00e4rgert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sicherheitsdienstleistungen sind breit gef\u00e4chert<\/h2>\n\n\n\n<p>Die parkon GmH bietet \u00fcber den Service der<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/parkplatzbewirtschaftung-als-antwort-auf-probleme-mit-falschparkern\">&nbsp;Parkplatzbewirtschaftung&lt;<\/a>&nbsp;hinaus weitere Dienstleistungen an. Zum Beispiel den&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/sicherheitsdienste\/\">Sicherheitsdienst&nbsp;<\/a>bei<br>Veranstaltungen oder die&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/ein-guter-sicherheitsdienst-schutzt-vor-gefahren\">Objektsicherheit<\/a>&nbsp;sowie die&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/bewachungen\/\">Baustellen\u00fcberwachung<\/a>. Diese ist inzwischen unerl\u00e4sslich. Bei Grossbaustellen als auch Privatbaustellen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sollte eine ausreichend gesicherte Baustelle vertraglich geregelt sein. Bereits das Betreten von Unbefugten muss eindeutig durch Absicherungen gew\u00e4hrleistet werden. Dar\u00fcber hinaus sch\u00fctzt aber das Dienstleistungspersonal vor Vandalismus und etwaigen Baustellensch\u00e4den, wie zum Beispiel Wassereinbr\u00fcchen oder Feuergefahr.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umtriebsentsch\u00e4digung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Umtriebsentsch\u00e4digung hat sich inzwischen zu einem beliebten Mittel der Parkplatzkontrolle entwickelt. Sie beruht auf solider, gesetzlicher Grundlage und wird von den Urteilen 6S.77\/2003 vom 6.1.2004 sowie 6B.192\/2014 vom 13.11.2014 des Bundesgerichtes gest\u00fctzt. Aus diesen Urteilen ergibt sich, dass der Parkplatzeigent\u00fcmer oder dessen Vertreter von den Fahrzeughaltern unerlaubt parkender Autos eine Umtriebsentsch\u00e4digung fordern und eine Strafanzeige androhen kann. Die Umtriebsentsch\u00e4digung dient eigentlich dazu, die dem Eigent\u00fcmer tats\u00e4chlich entstandenen Kosten abzudecken. Hierzu z\u00e4hlen unter anderem Porto, Telefongeb\u00fchren, Kosten f\u00fcr eine einfache Buchhaltung und das Nachhalten des Zahlungseingangs. Diese Kosten lassen sich kaum in praktikabler Weise genau ermitteln. Deswegen hat sich in den meisten F\u00e4llen eine Pauschale durchgesetzt. In mehreren Entscheidungen hat das Bundesgericht eine Umtriebsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von Fr. 52 als angemessen anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umtriebsentsch\u00e4digung statt Strafanzeige<\/h2>\n\n\n\n<p>Falschparkierer sind gut beraten, diese Umtriebsentsch\u00e4digung umgehend zu bezahlen, denn sie ist rechtlich abgesichert. Durch die Zahlung kann in der Regel die Strafanzeige wegen Verstoss gegen das audienzrichterliche Parkverbot vermieden werden, was erhebliche Kosten und weiteren \u00c4rger erspart. Kommt es zu dem Strafverfahren, droht eine Busse von etwa Fr. 100. Hinzu kommen noch die Kosten des Verfahrens in H\u00f6he von etwa Fr. 200.-. Will man sich dabei anwaltlich vertreten lassen, kommen noch weitere Kosten hinzu. Das Zahlen der Umtriebsentsch\u00e4digung ist im Vergleich wie ein Angebot aus dem Schlussverkauf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Parkplatzkontrolle \u2013 bequem selbst gemacht mit einer App<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben der Kontrolle durch das geschulte Personal von gut etablierten Firmen wie&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/\">parkon.ch<\/a>&nbsp;besteht auch die M\u00f6glichkeit, die Kontrolle \u00fcber seinen Parkplatz selbst zu \u00fcbernehmen. Wenn der Eigent\u00fcmer \u00fcber weniger als 10 Stellpl\u00e4tze verf\u00fcgt, ist dies die sinnvollere L\u00f6sung.<br>F\u00fcr die einfache Durchf\u00fchrung kooperiert der Parkplatzbesitzer mit der Firma&nbsp;<a href=\"http:\/\/parkplatzkontrolle.ch\/\">parkplatzkontrolle.ch<\/a>. Diese stellt dem Eigent\u00fcmer eine kostenlose App zur Verf\u00fcgung, die sowohl auf Android als auch iOS (iPhone) Smartphones l\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beweisaufnahme in 3 Minuten mit der App<\/h2>\n\n\n\n<p>Die App hilft bei der Beweisaufnahme und der Feststellung des Fahrzeughalters. Kurz das Kennzeichens in die App eingeben und ein Foto von dem widerrechtlich geparkten Auto in der klar identifizierbaren Umgebung machen, hochladen \u2013 und fertig. Ach ja, nur noch einen Flyer mit der Information \u00fcber den Parkverstoss und das weitere Prozedere unter den Scheibenwischer klemmen. Das Ganze dauert gerade mal drei Minuten. Danach k\u00fcmmert sich&nbsp;<a href=\"http:\/\/parkplatzkontrolle.ch\/\">parkplatzkontrolle.ch<\/a>&nbsp;um den Fall. Der Dienstleister ermittelt den Fahrzeughalte stellt ihm eine Umtriebsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von Fr. 50.- in Rechnung. Nach Zahlungseingang erh\u00e4lt der Parkplatzeigent\u00fcmer Fr. 10.- als Entsch\u00e4digung f\u00fcr seine 3-min\u00fctige Mitwirkung. Sollte der Falschparkierer nicht zahlen, greift das Mahnwesen ein. Um die Mahngeb\u00fchren, Betreibungskosten oder gar eine eventuelle Strafanzeige zu vermeiden, werden die meisten \u00fcberf\u00fchrten Parks\u00fcnder zahlen. Immerhin hat die Presse \u00fcber dieses Verfahren mit den Umtriebsentsch\u00e4digungen bereits ausf\u00fchrlich berichtet, so dass praktisch jeder weiss, was auf ihn zukommt.<br>F\u00fcr den Parkplatzeigent\u00fcmer ist die Nutzung dieser praktischen und leicht bedienbaren App ein \u00e4usserst bequemes Verfahren. Nach der Aufnahme des Falles braucht er sich um nichts mehr zu k\u00fcmmern, da der Dienstleister ihm alle weitere Arbeit abnimmt. Die Gratis-App kann man ganz leicht online auf der Webseite von&nbsp;<a href=\"http:\/\/parkplatzkontrolle.ch\/\">parkplatzkontrolle.ch<\/a>beantragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder, der einen eigenen oder gemieteten Parkplatz hat, hat sicher auch schon einmal davor gestanden und sich die Haare gerauft. Wieder steht ein fremdes Auto auf dem Platz und blockiert den Zugang. Dies ist immer wieder ein Anstoss \u00fcber M\u00f6glichkeiten der Parkplatzkontrolle nachzudenken. Dieses Problem kann jeden treffen. 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