{"id":606,"date":"2018-05-05T06:47:00","date_gmt":"2018-05-05T05:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/parkon.ch\/fr\/?p=606"},"modified":"2022-07-02T06:48:36","modified_gmt":"2022-07-02T05:48:36","slug":"das-konnte-teuer-werden-falschparker-vom-privatparkplatz-abschleppen-lassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/parkon.ch\/fr\/blog\/das-konnte-teuer-werden-falschparker-vom-privatparkplatz-abschleppen-lassen\/","title":{"rendered":"Das k\u00f6nnte teuer werden \u2013 Falschparker vom Privatparkplatz abschleppen lassen"},"content":{"rendered":"\n<p>Fast jeder, der \u00fcber einen nicht abgesperrten Privatparkplatz verf\u00fcgt, hat dies schon einmal erlebt. Sie kommen nach der Arbeit nach Hause und der eigene Parkplatz ist von einem Fremdparker belegt. Der Frust ist gross und verleitet zur H\u00f6chststrafe f\u00fcr den<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/falschparken-und-was-man-dagegen-tun-kann\">&nbsp;Falschparker<\/a>: direkt abschleppen lassen, und zwar sofort! Diese vorschnelle Reaktion vernachl\u00e4ssigt die Frage, wer am Ende tats\u00e4chlich zahlt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abschleppen lassen vom Privatparkplatz ist rechtens \u2013 aber&#8230;<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese erste Reaktion ist absolut verst\u00e4ndlich. Insbesondere, wenn sie wissen, dass es zwecklos ist, die Polizei zu rufen. Die ist n\u00e4mlich bei Privatgrundst\u00fccken gar nicht zust\u00e4ndig und kann weder ein Bussgeld erheben noch das Abschleppen veranlassen. Und eine Strafanzeige ist nur m\u00f6glich, wenn ein&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/richterliches-parkverbot-hilft-gegen-falschparker\">richterliches Parkverbot<\/a>&nbsp;vorliegt. Bevor sie jedoch den Abschleppdienst anrufen, sollten Sie einen k\u00fchlen Kopf bewahren und die Situation abw\u00e4gen. Grunds\u00e4tzlich ist das Recht auf ihrer Seite. Sie d\u00fcrfen auf Ihrem Privatparkplatz ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen. Rechtlich gesehen ist dies eine erlaubte Selbsthilfe nach&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.gesetze.ch\/sr\/220\/220_002.htm\">Art. 52<\/a>&nbsp;des Obligationenrechts (OR). Doch da lauert das Kostenrisiko!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Tr\u00e4gt tats\u00e4chlich der schuldige Falschparker die Kosten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Auf jeden Fall m\u00fcssen Sie als Auftraggeber des Abschleppdienstes diesen zun\u00e4chst einmal bezahlen. Das sind sie schnell mal 300 Franken und mehr. Bei Ihnen verbleibt also das Risiko, ob der Falschparker Ihnen diese Kosten zur\u00fcckerstattet. Weigert dieser sich, die Abschleppkosten zu bezahlen, steht Ihnen nat\u00fcrlich der Weg \u00fcber die Betreibung oder einer Zivilklage frei. Dies kann jedoch langwierig und zeitraubend sein. Auch treten Sie in Vorleistung bei einem Anwalt. Und letzten Endes besteht immer das Risiko, den Prozess zu verlieren. Dies kann der Fall sein, wenn die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit vom Gericht als nicht gegeben angesehen wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Veh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit im Auge behalten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit muss gewahrt bleiben, sonst sieht es f\u00fcr Sie schlecht aus. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn Sie den Fahrzeughalter leicht h\u00e4tten ausfindig machen k\u00f6nnen. Ebenso nicht, wenn man sein Fahrzeug auf einem anderen Platz h\u00e4tte abstellen k\u00f6nnen. Unter Umst\u00e4nden kann der Falschparker sogar Schadensanspr\u00fcche stellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ihre beste Alternative heisst parkon<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit parkon schonen Sie Ihre Nerven und k\u00f6nnen sich voll und ganz darauf verlassen, dass solche Vorkommnisse abgestellt werden. Wir \u00fcbernehmen Ihre&nbsp;<a href=\"https:\/\/parkon.ch\/archives\/news\/parkplatzkontrolle-aber-wie\">Parkplatzkontrolle<\/a>.&nbsp;V\u00f6llig legitim, diskret und rechtlich sicher. Lassen Sie sich kompetent von uns beraten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast jeder, der \u00fcber einen nicht abgesperrten Privatparkplatz verf\u00fcgt, hat dies schon einmal erlebt. Sie kommen nach der Arbeit nach Hause und der eigene Parkplatz ist von einem Fremdparker belegt. Der Frust ist gross und verleitet zur H\u00f6chststrafe f\u00fcr den&nbsp;Falschparker: direkt abschleppen lassen, und zwar sofort! 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