Zeichen setzen
Als Grundeigentümer ist es Ihr gutes Recht, ungerechtfertigte Einwirkungen auf Ihr Grundstück abzuwehren. Mit der Beantragung eines richterlichen Park- oder Fahrverbots können Sie einen unbestimmten Personenkreis verfügen lassen.
Wir beraten Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Klartext reden
Damit wir Parkplatzkontrollen effizient und nachhaltig umsetzen können, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Parkplatzkonzept und beraten Sie beim Erstellen des Verbotstextes.
Auf Wunsch organisieren wir die nötige Beschilderung.