Ein Fremdparker auf dem Privatparkplatz – was kann ich tun?

Vor allem Grossstädter kennen die nervige und zeitraubende Parkplatzsuche in beengten Wohngebieten. Einen grossen Vorteil geniessen die, die einen eigenen oder gemieteten Parkplatz besitzen. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn plötzlich ein Fremdparker auf dem Privatparkplatz steht.

Falschparker – häufiges Problem

Oft ist es Zeitdruck oder Frust bei der Parkplatzsuche, der Autofahrer zu Falschparkern werden lässt. Geparkt wird wo Platz ist, auch ohne Parkplatzberechtigung. Natürlich regt man sich dann auf, wenn man nach Hause kommt, sein Auto parken möchte und der eigene Parkplatz dann besetzt ist. Jedoch ist es besser die Nerven zu bewahren und stattdessen Sorge zu tragen, dass grundsätzlich Fremdparker keine Chance mehr haben.

Bei Firmenparkplätzen sieht es oftmals ähnlich aus. Besonders wenn Parkschranken fehlen oder Absperrketten selbständig gelöst werden können. Wenn grundsätzlich dieser Zugang möglich ist, schreckt auch das richterliche Parkverbot nicht ab. Besonders an Wochenenden ist dann ein erhöhtes Aufkommen von Falschparkern zu verzeichnen. Für Schichtarbeiter und Mitarbeiter die an Wochenenden arbeiten, ist dies fatal. Das muss nicht sein – parkon verschafft Abhilfe.

Nur vier Schritte und nie mehr einen Fremdparker auf dem Privatparkplatz

Als erstes müssen Sie ein richterliches Parkverbot bantragen, sollte noch keines vorhanden sein. Das richterliche Parkverbotsschild muss gut sichtbar am Parkplatz angebracht sein.
Nun können auch wir – die parkon GmbH – tätig werden. Wir kontrollieren regelmässig die Parkplätze. Gemeinsam mit Ihnen legen wir mittels vertraglicher Vereinbarungen den Umfang und Häufigkeit der Parkplatzkontrollen fest. Auch berücksichtigen wir auf Wunsch die Wochenenden.
Wenn wir einen Falsc hparker sichten, erfassen wir diesen und stellen ihm eine Umtriebsentschädigung aus. Völlig legitim und mit rechtlicher Grundlage.

Sollte die Entschädigung nicht beglichen werden, kümmern wir uns auch um alles Weitere. Wir stellen im Ernstfall auch einen Strafantrag wegen Missachtung des richterlichen Verbots . Noch immer keine Zahlung? Keine Sorge. In diesem Fall wird der Betrag mit einer Zivilforderung eingeklagt.

Mehr als nur Parkplatzkotrolle – parkon bietet auch Sicherheit

parkon bietet Ihnen ausserdem Sicherheitsdienstleistungen in folgenden Bereichen an: Parkdienst für Ihre Firmenevents oder bei Veranstaltungen. Wir unterstützen sogar den Verkehrsdienst mit entsprechend geschultem Personal. Wir fühlen private Revierdienste in Ihrer Ferienabwesenheit durch und auch die Überwachung Ihres Grund und Bodens.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.