Manche Autofahrer nehmen Regeln, Kennzeichnungen und Warnschilder nicht so genau und stellen ihren PKW auf Privatparkplätzen ab. Für den Inhaber des Parkplatzes ist das besonders ärgerlich. Doch was kann man tun, wenn ein privater Parkplatz besetzt ist?

Selbsthilfe oder professionelle Dienstleister beauftragen?

Die einfachste, günstigste und wirkungsvollste Selbsthilfe ist die Absperrung der Parkplätze mit einer Kette, einem Seil oder einem Pfosten. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Die Polizei kann einen leider auch nicht weiterhelfen. Sie darf selbst dann keine Busse verteilen oder das Abschleppen veranlassen, wenn der Parkplatz durch ein richterliches Verbot geschützt ist.
Da Falschparker auf einem privaten Parkplatz eine sogenannte Besitzstörung begehen, hat der Inhaber das Recht zur Selbsthilfe. Im konkreten Fall heisst dies: er kann das Fahrzeug abschleppen lassen. Das birgt aber Nachteile mit sich. Denn die Rechnung des Abschleppunternehmens muss sofort beglichen werden. Zwar kann das Geld anschliessend zurückgefordert werden – dies führt aber oftmals zu langwierigen juristischen Verfahren. Am besten ist es, den Privatparkplatz auch offensichtlich als solchen zu kennzeichnen. Im Idealfall befindet sich dort also ein Schild, das explizit auf die Konsequenzen hinweist.

Privater Parkplatz besetzt trotz Kennzeichnung – was tun?

Wenn der Eigentümer seinen Stellplatz mit einem gerichtlichen Parkverbot gekennzeichnet hat, dies aber vom Falschparker ignoriert wird, hat er die Möglichkeit eine Umtriebsentschädigung einzufordern. Wenn er das selber nicht tun möchte, kann er die Parkplatzkontrollen durch uns machen lassen.
Als erfahrenes Unternehmen im Bereich der Parkplatzbewirtschaftung bieten wir, die parkon GmbH, eine professionelle Lösung zur Durchsetzung der von ihnen gewünschten Parkordnung an. Der Umfang und die Intensität der Parkplatzkontrolle auf privatem Grund stimmen wir individuell
mit Ihnen ab. Ganz egal ob Sie nur einen oder mehrere private Stellplätze besitzen. Die regelmässigen Kontrollen und anfallenden Umtriebsentschädigungen lassen Falschparker nicht zu Wiederholungstäter werden. Wir kümmern uns darum, dass der private Parkplatz nicht mehr besetzt ist – ausser vom Eigentümer selbst. Mit uns sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.