Häufig gestellte Fragen
Bei parkon stehen Effizienz und Service im Vordergrund, deshalb finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
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Wir sind ein behördlich anerkanntes privates Sicherheitsunternehmen, welches im Auftrag der Grundstückeigentümerschaft bzw. dinglich Berechtigten private Areale auf widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kontrolliert. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols können wir keine Bussen verhängen. Wir stellen Ihnen lediglich unsere Umtriebe in Form einer Zivilforderung in Rechnung.
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Grundstück abstellt, verursacht Umtriebe, für welche der fehlbare Fahrzeuglenker gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung aufzukommen hat.
Wir stellen jene Aufwände in Rechnung, welche mit der Kontrolle, Erfassung, Bearbeitung und der damit verbundenen Administration ihres Falles einhergehen. Darin eingeschlossen sind Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs-, Buchhaltungs- und sonstige fallrelevanten Kosten. Ebenfalls darin enthalten ist ein angemessener Mietzins für die Nutzung des Areals sowie eine Fangprämie. Die von uns geltend gemachten Umtriebe in Höhe von CHF 60.00 wurden von der Rechtsprechung bereits mehrfach als angemessen akzeptiert.
Wichtig zu wissen ist, dass die Höhe einer regulären Parkbusse gemäss Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Bemessung der Höhe unserer Beträge zu tun hat.
Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen oder haben Sie eine Auskunftssperre für Ihr Fahrzeugkennzeichen hinterlegt, entstehen uns weitere Umtriebe im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung. Hierfür erheben wir namens und im Auftrag unserer Auftraggeber folgende Gebühren:
- Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 12.50 pro Zahlungsaufforderung;
- Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 für die Erstellung des Auskunftsgesuchs bei gesperrten Halterdaten oder ausländischen Fahrzeugkennzeichen; die vom Strassenverkehrsamt oder der Behörde im Ausland erhobene Auskunftsgebühr wird dem Fahrzeuglenker zusätzlich weiterverrechnet;
- Strafantragsgebühr von CHF 84.10;
- zusätzliche Kosten, welche im Rahmen des Inkassos entstehen.
Handelt es sich Ihrer Meinung nach um ein Missverständnis oder um einen Fehler unsererseits dürfen Sie uns dies gerne über unser Einwandformular auf unserer Homepage mitteilen. Wir werden Ihren Einwand umgehend prüfen und Sie erhalten zeitnah eine Antwort von uns.
Für eine möglichst speditive, interne Abwicklung haben wir uns für eine ausschliesslich papierlose Kommunikation entschieden. Sollten Sie sich per Briefpost an uns wenden, bitten wir Sie, uns eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben, auf welche wir antworten können. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, den Vorgang zu beschleunigen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis als auch für Ihren Beitrag zur Effizienz für unsere Fallbearbeitung.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Einwände nur schriftlich über unser Kontaktformular oder per Post entgegennehmen. Dies insbesondere aus Gründen der Beweisführung und weil es uns nicht möglich ist, durchgehend telefonisch erreichbar zu sein.
Nein. Für sämtliche Anliegen, welche unsere Rechnungen betreffen, sind wir Ihre einzige Anlaufstelle. Wir bitten Sie daher, sämtliche Einwände ausschliesslich an uns zu richten.
Sie dürfen unsere Rechnung der fehlbaren Lenkerschaft zur Bezahlung übergeben. Alternativ können Sie uns auch die Personalien der Lenkerschaft bekanntgeben. Nutzen Sie dafür unser Einwandformular. Sofern Sie uns die Lenkerschaft nicht bekannt geben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie selbst gefahren sind.
Ob eine Verletzung der Parkordnung vorliegt, beurteilt sich ausschliesslich nach objektiven Gesichtspunkten. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange Sie parkiert haben oder ob jemand behindert wurde. Genau so wenig ist es von Relevanz, ob sie vorsätzlich oder versehentlich gegen die Parkordnung verstossen haben. Die Einhaltung der Parkordnung liegt in der ausschliesslichen Verantwortung der Fahrzeuglenkerschaft.
